Umzugskosten können Sie von den Steuern absetzen - schon gewusst?

Laut dem Bundesumzugskostengesetz (kurz BUKG) können Sie Umzugskosten steuerlich absetzen. Unterschieden werden Privatumzüge und der Umzug aus beruflichen Gründen.

Umzug aus privaten Gründen steuerlich absetzen:

Bei einem Privatumzug können Sie die Umzugskosten als so geanannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder als "Handwerkleistungen" steuerlich begünstigt sein. Engagieren Sie eine Spedition, die Ihre Möbel von A nach B bringt, ist das eine haushaltsnahe Dienstleistung. Bauen die Spediteure Ihre Möbel auch noch auf, zählen Ihre Kosten zu den Handwerkerleistungen.

Umzug aus beruflichen Gründen steuerlich absetzen:

Bei einem Umzug aus dienstlichen Gründen, z. Bsp: Umzug in eine Dienstwohnung oder falls Sie Berufspendler sind, steht wieder als Grundlage das BUKG. Wenn Sie durch Ihren Umzug mindestens eine Stunde Fahrt zur Arbeit sparen, können Sie die Umzugskosten ebenfalls in der Steuererklärung eintragen. Die Umzugskosten rund um den Beruf gehören zu den so genannten "Werbungskosten"

Der Umzugsprofi in Ihrer Nähe.

Hier unterscheiden sich zwei Gruppen:

Zu den allgemeinen Umzugskosten gehören:

  • Fahrten zur Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung
  • die erste Fahrt zur neuen Wohnung
  • Umzugsservice eines Umzugsunternehmens - Umzug & Tansport
  • beauftragte Makler für die alte Wohnungsvermittlung
  • die Miete für die bisherige Wohnung, die Sie zusätzlich zur neuen Wohnung zahlen (für bis zu sechs Monate)

Zu den sonstigen Umzugskosten zählt unter anderem:

  • Kosten für die Zeitungsannoncen
  • Kosten für Telefonanschluss
  • Kosten für neue Kfz-Kennzeichen
  • Gebühr für das Ummelden bei der Gemeinde und das Ändern des Personalausweises
  • genauso Trinkgelder für das Personal der Umzugsfirma.

Wussten Sie bereits, dass Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können?
Sowohl der Privatumzug als auch der Umzug aus beruflichen Gründen sind steuerlich absetzbar.

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